Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Allgemeine Reisebedingungen


I. Abschluss des Reisevertrages / Anmeldung

Zu unseren Reisen können Sie sich schriftlich, mündlich oder fernmündlich anmelden. Die Anmeldung ist verbindlich, d.h. der Reisevertrag kommt zustande, wenn Sie von uns schriftlich bestätigtwird; dies erfolgt zusammen mit der Übersendung der Rechnung. Unterscheidet sich der Inhalt des Bestätigungsschreibensvom Inhalt der Anmeldung, sind wir 10 Tage an das neue Angebot gebunden. Der Reisegast kann innerhalb dieser 10 Tage die Nichtannahme erklären. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn die Nichtannahme nicht innerhalb dieser Frist erklärt wird.


II. Zahlung

Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung ist eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises pro Reisegast zu leisten. Der Restbetrag ist ohne weitere Zahlungsaufforderung 3 Wochen vor Reisebeginn an uns zu leisten. Ist der Reisepreis nicht bis spätestens 1 Woche vor Reisebeginn bei uns eingegangen, sind wir zur Kündigung des Vertrages sowie zur Geltendmachung der entsprechenden Rücktrittsgebühren (vgl. Ziffer IV.) berechtigt. Wird der Vertrag von uns trotz Nichtbezahlung des vollständigen Reisepreisesnicht gekündigt, bestehen dennoch keine Ansprüche des Reisegastes auf die vertraglichen Leistungen. Die Zahlungsverpflichtung desReisegastes bleibt bestehen.


III. Leistungen / Preise

(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reisebeschreibung. Unerhebliche Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die den Gesamtzuschnitt der Reise nicht verändern und die nach Vertragsschluss notwendig sind, behalten wir uns vor. Entsprechende Änderungen werden dem Reisegast von uns unverzüglich mitgeteilt. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

(2) Nimmt der Reisegast einzelne Leistungen z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder sonstiger zwingender Gründe, aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht wahr, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Anfallende Mehrkosten gehen zu Lasten des Reisegastes.


IV. Rücktritt des Kunden / Eintritt eines Dritten (Vertragübertragung)

(1) Der Reisegast kann jederzeit vor Reisebeginn -maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns - durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Sowohl bei Nichtantritt der Reise durch den Reisegast als auch im Falle des Rücktritts wird eine Entschädigung als Ersatz für die Reisevorkehrungen und Aufwendungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen fällig:

Bis zwei Monate vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
Bis zum29. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
Vom 28. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
Vom 14.bis zum 8. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
Ab dem 7. Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises

(2) Bis zum Reisebeginn kann der Reisegast verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Falls der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen, sind wir berechtigt, dem Wechsel der Person zu widersprechen. Die entsprechenden Rücktrittskosten gehen zu Lasten des Kunden. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der ursprüngliche Kunde als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.


V. Rücktritt durch den Veranstalter / Kündigung wegen höherer Gewalt

(1) Falls die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen nicht erreicht wird, können wir bis 3 Wochen vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. An uns geleistete Zahlungen werden ohne Abzug an den Reisenden zurückgezahlt.

(2) Wenn die Durchführung der Reise aus von uns nicht zu vertretenden Gründen eine Überschreitung unserer wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde und wir dem Reisegast ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitethaben, können wir bis 4 Wochen vor Reisebeginn zurücktreten. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.

(3) Beide Seiten sind zur Kündigung berechtigt, falls die Reise durch unvor hersehbare höhere Gewalt, die keine der Parteien zu vertreten hat (Krieg, innere Unruhen, MKS, Fahrverbote durch das Veterinäramt, etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag gekündigt, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertragesnotwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisegast zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Seiten je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisegast zur Last.

(4) Wir behalten uns vor, einen Reisegast auch während der Reise vollständig oder von einzelnen Veranstaltungen auszuschließen, wenn er den vorher bekannt gegebenen Reiseanforderungen nicht genügt oder durch sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet und auch durch Abmahnung keine Abhilfe geschaffen werden kann. Es erfolgt in diesem Falle keine Rückerstattung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen.


VI. Haftung

(1) Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Vorbe reitung der Reise, sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn wir den Umstand, auf dem die Mängel der Reise beruhen, nicht zu vertreten haben. Eine Haftung findet auch nicht statt, wenn eine Unterbrechung der Reise durch den Reisegast wegen bei ihm auftretender Umstände, z. B. Allergien gegen Tiere u.ä., auftritt.

(2) Ansonsten ist die Haftung des Veranstalters auf die dreifache Höhe des Reisepreises begrenzt.


VII. Gewährleistung

Der Reisegast kann Abhilfe verlangen, soweit die Reise nicht vertragsmäßig erbracht wird. Wir sind berechtigt, die Abhilfe zu verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Abhilfe kann auch dadurch geschaffen werden, dass eine vergleichbare bzw. gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Kurzfristige Verzögerungen beim Reiseablauf etc. stellen keinen Minderungsgrund dar. Wird bei einem erheblichen Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe geleistet, so ist der Reisegast berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen.


VIII. Verjährung

Ansprüche aus nicht vertragsmäßiger Erfüllung sind innerhalb von einem Monat nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise geltend zu machen.

Autor: © Rossnatour | Bilder: © Rossnatour

Ansprechpartner Anreise
Christel Erz
Inhaberin, Fuhrfrau, Pferdewirtschaftsmeisterin
Tel.: 07333 / 953 95 -18
Fax: 07333 / 953 95 -19
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